Technische Regeln

Für die Anwendung von Brettschichtholz mit der Bemessungsnorm DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5-1-1) wurde von der Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. ein Merkblatt entwickelt, das im Abschnitt Downloads / Publikationen heruntergeladen werden kann und bei einer Bemessung beachtet werden sollte.
 

Für die Verwendung in Deutschland ist derzeit eine nationale allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder eine europäische technische Zulassung (ETA = European Technical Approval) erforderlich. Zulassungen und Produktbeschreibungen können direkt von den Herstellern bezogen werden. Eine Kopie der Zulassung muss auf der Baustelle vorhanden sein.
 
Eine nationale oder europäische Produktnorm wird unter der Normnummer EN 16351 derzeit vorbereitet.
 
Aufgrund der herstellerspezifischen Unterschiede sowohl hinsichtlich der Produktion wie auch der technischen Eigenschaften sind die Produkte nicht ohne eine Überarbeitung der Tragwerksplanung und der bauphysikalischen Nachweise austauschbar!
Die Bemessung der Brettsperrhölzer kann auf Basis der Regeln der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gemäß DIN 1052: 2008 oder DIN EN 1995-1-1: 2008-12 (Eurocode 5-1-1, mit zugehörigem nationalem Anhang DIN EN 1995-1-1/NA) erfolgen.
 
Für die Nachweise des Wärme-, Feuchte- Schall- und Brandschutz gelten die für Vollholz erlassenen Vorschriften, Normen und Richtlinien, sofern in den Zulassungen nichts Abweichendes geregelt wird.

 

Beispiel eines Ü-Zeichens für ein zugelassenes Brettsperrholz
(BSP, X-Lam).