Produkte gemäß nationaler Zulassung werden mit dem
Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen), solche gemäß europäischer Zulassung mit dem
CE-Zeichen gekennzeichnet. Das
Ü-Zeichen wird sowohl auf den Bauteilen als auch auf den Lieferscheinen ausgewiesen und enthält mindestens die genaue Produktbezeichnung, die Nenndicke sowie Angaben zum Herstellwerk. Für das
CE-Zeichen werden weitere Angaben, z.B. zu den Festigkeitsklassen der verwendeten Brettware, der Verklebung, der Anzahl der Brettlagen und der Nummer der europäisch technischen Zulassung gefordert. Die
CE-Kennzeichnung wird auf dem Produkt selbst, auf dem Etikett, auf der Verpackung oder den Begleitpapieren angebracht.
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Beispiel eines Ü-Zeichens und CE-Zeichens für ein zugelassenes Brettsperrholz (BSP, X-Lam). |