Kennzeichnung

Produkte gemäß nationaler Zulassung werden mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen), solche gemäß europäischer Zulassung mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Das Ü-Zeichen wird sowohl auf den Bauteilen als auch auf den Lieferscheinen ausgewiesen und enthält mindestens die genaue Produktbezeichnung, die Nenndicke sowie Angaben zum Herstellwerk. Für das CE-Zeichen werden weitere Angaben, z.B. zu den Festigkeitsklassen der verwendeten Brettware, der Verklebung, der Anzahl der Brettlagen und der Nummer der europäisch technischen Zulassung gefordert. Die CE-Kennzeichnung wird auf dem Produkt selbst, auf dem Etikett, auf der Verpackung oder den Begleitpapieren angebracht.
 
    
 

     
Beispiel eines Ü-Zeichens und CE-Zeichens für ein zugelassenes Brettsperrholz (BSP, X-Lam).