Brandschutz

Brettsperrholz (BSP, X-Lam) wird entsprechend seines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Europäische technische Zulassung (ETA)) der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 bzw. der Brandverhaltensklasse D-s2,d0 nach EN 13501-1 zugeordnet. Das europäische Klassifizierungssystem regelt dabei zusätzlich zum Abbrandverhalten die Brandnebenerscheinungen, Rauchentwicklung (s1, s2, s3) und brennendes Abtropfen (d0, d1, d2). Diese Zuordnung entspricht, trotz des zusätzlichen Klebstoffanteils im Bauteil, der von Voll- und Brettschichtholz. Mittels entsprechender Oberflächenbeschichtungen oder einer Imprägnierung der Decklagen können soweit erforderlich schwerentflammbare Bauteiloberflächen erzielt werden.
 
Werden Anforderungen an den Feuerwiderstand von bekleideten oder unbekleideten Brettsperrholzelementen gestellt, erfolgt der Nachweis der notwendigen Bauteileigenschaften über herstellerspezifische bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise. Basis dafür sind experimentelle Brandprüfungen oder rechnerische Nachweise in Anlehnung an DIN 4102-22 bzw. DIN EN 1995-1-2: 2006-05 mit nationalem Anhang DIN EN 1955-1-2/NA anhand ermittelter Abbrandraten der Bauteilquerschnitte.
 
Hierfür liegen je nach Hersteller eine Vielzahl geprüfter spezifischer Konstruktionsaufbauten für die bauaufsichtlich geforderten Feuerwiderstandsklassen bis zu 90 Minuten Feuerwiderstand auf Basis nationaler und europäischer Normen vor.